Bei Grenzgängern, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten oder umgekehrt, treffen unterhalts- und güterrechtlich zwei unterschiedliche Steuer- und Sozialversicherungssysteme aufeinander. Für die Unterhaltsberechnung bedeutet dies, dass das Einkommen entsprechend der tatsächlichen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Situation als Grenzgänger bereinigt werden muss, was von einer rein innerdeutschen Konstellation abweicht. Auch beim Versorgungsausgleich kann die Grenzgängereigenschaft Auswirkungen darauf haben, in welchem System welche Vorsorgeanrechte erworben wurden. Zusätzlich sind gegebenenfalls doppelbesteuerungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen, die sich mittelbar auf die unterhaltsrechtlich verfügbare Einkommenshöhe auswirken können. Da Grenzgängerfälle regelmäßig eine Vielzahl von Einzelfaktoren aufweisen, ist eine sorgfältige, auf die konkrete berufliche und steuerliche Situation zugeschnittene Prüfung erforderlich.

Hinweise und Tipps rund um die Ehescheidung
- Wird eine in der Schweiz erworbene berufliche Vorsorge in Deutschland ausgeglichen?
- Welcher Betrag wird für die Kaufkraft abgezogen, wenn der Unterhaltsverpflichtete seinen Lebensmittelpunkt in der Schweiz hat?