Der Versorgungsausgleich nach deutschem Recht erfasst grundsätzlich die während der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Altersversorgung. Bei einem Bezug zur Schweiz stellt sich die Frage, ob und wie Anrechte aus der AHV sowie aus der beruflichen Vorsorge, also der Pensionskasse, im deutschen Versorgungsausgleich berücksichtigt werden können. Da es sich um ausländische Vorsorgesysteme handelt, die sich strukturell erheblich von der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Altersversorgung unterscheiden, ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine unmittelbare interne oder externe Teilung nach deutschem Recht in Betracht kommt, oder ob eine Berücksichtigung nur im Rahmen einer wertmäßigen Anrechnung beziehungsweise über einen schuldrechtlichen Ausgleich erfolgen kann. Diese Frage ist rechtlich komplex und hängt unter anderem davon ab, welches Recht auf den Versorgungsausgleich überhaupt anwendbar ist und ob das Verfahren in Deutschland oder in der Schweiz geführt wird. Eine pauschale Aussage ist an dieser Stelle nicht seriös möglich, ich empfehle in solchen Fällen ausdrücklich eine gesonderte Prüfung und Anfrage via E-Mail an: a.schneider@bossmail.de.

Hinweise und Tipps rund um die Ehescheidung
- Wie wird Unterhalt berechnet, wenn ein Einkommen in Schweizer Franken erzielt wird?
- Wird eine in der Schweiz erworbene berufliche Vorsorge in Deutschland ausgeglichen?