Hinweise und Tipps rund um die Ehescheidung

Steuern und Trennung

Auswirkungen auf Steuer/Steuerklasse

Vor der Trennung werden Verheiratete den Steuerklassen IV/ IV oder III/V zugeordnet. Nach der Trennung kommen die Eheleute in die Steuerklasse I oder II. Im Jahr der Trennung behalten sie die alte Steuerklasse bei. Im folgenden Jahr kommen sie in andere Steuerklassen.

Auswirkungen auf Einkommensteuer und gemeinsame Steuererklärung

In der Ehe können Frau und Mann gemeinsam ihre Einkommensteuererklärung einreichen, Können es auch getrennt  tun. Dies können sie auch noch in dem Jahr, in dem sie sich getrennt haben, aber noch nicht geschieden sind. Im Jahr nach der Trennung ist die gemeinsame Veranlagung nicht mehr möglich.

Beachte: Ein echter, aber gescheiterter Versöhnungsversuch unterbricht das (steuerlich dauernde) Getrenntleben. In dem Jahr der Versöhnung ist eine gemeinsame Steuererklärung wieder möglich.

Weitere Fragen zum Thema Steuern bei Scheidung oder Trennung? Gegen Zahlung eines Pauschalhonorars von EUR 79,00 können Sie sich online beraten lassen:

> Gehen Sie jetzt weiter zum Formular für die Online-Rechtsberatung <

Dort können Sie Ihre Adressdaten eingeben und Ihren Sachverhalt möglichst detailliert schildern.

Mit Absenden Ihrer Anfrage werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil.