Hinweise und Tipps rund um die Ehescheidung

Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres

Wann ist eine Scheidung bereits vor Ablauf eines Trennungsjahres möglich?

Grundsätzlich müssen Ehegatten mindestens ein Jahr vor der Ehescheidung getrennt voneinander leben. Dies ist nur dann nicht erforderlich, wenn eine unzumutbare Härte für einen Ehegatten gegeben ist, die eine Scheidung rechtfertigt.

Was bedeutet unzumutbare Härte?

Eine unzumutbare Härte ist unter anderem gegeben, wenn zum einen ein Umstand vorliegt, der für das Scheitern der Ehe selbst verantwortlich ist und zugleich in dem anderen Ehegatten Gründe gegeben sind, die so schwerwiegend sind, dass dem anderen Ehegatten, der die vorzeitige Scheidung begehrt, objektiv nicht zugemutet werden kann, an diesen Ehegatten weiterhin gebunden zu sein. Der Schutz dieses Ehegatten ist als notwendiger zu beachten.Dies ist beispielsweise der Fall, wenn trotz der Trennung vom anderen Ehegatten eine schwere depressive Verstimmung bis hin zu Depressionen mit Panikattacken bei Erinnerung an belastende Erlebnisse mit dem Noch-Ehegatten vorliegen. Eine unzumutbare Härte liegt auch vor bei einer starken Einschränkung der Arbeitsfähigkeit, die durch den anderen Ehegatten verursacht wird. Beruft sich der Ehegatte auf solche Umstände, muss er dem Gericht beispielsweise eine ausführliche Darstellung des behandelnden Therapeuten oder des behandelnden Arztes vorlegen, um dies zu beweisen.  Eine Krebserkrankung kann auch eine unzumutbare Härte auslösen. Auch eine außereheliche Beziehung reicht aus, wenn besonders ehrkränkende Umstände hinzukommen. Eine unzumutbare Härte liegt nicht vor, wenn ein Ehegatte gegenüber Dritten von Drohungen gegen das Leben des Ehegatten spricht.  Es reicht für eine unzumutbare Härte zudem nicht aus, wenn Stress, Meinungsverschiedenheiten, alltägliche Auseinandersetzungen, Streitigkeiten oder Ärger vorherrschen oder eine einmalige körperliche Misshandlung stattfand.