Die neue Düsseldorfer Tabelle für 2025 bringt einige Änderungen mit sich, die für Unterhaltspflichtige und -berechtigte von Bedeutung sind. Der monatliche Mindestunterhalt für Kinder steigt leicht an, wobei die Erhöhungen zwischen 2 und 4 Euro pro Monat liegen. Für Kinder bis 5 Jahre beträgt der neue Mindestunterhalt 482 Euro (2 Euro mehr als 2024), für 6- bis 11-Jährige 554 Euro (3 Euro mehr) und für 12- bis 17-Jährige 649 Euro (4 Euro mehr). Bei volljährigen Kindern erhöht sich der Bedarfssatz auf 693 Euro, was einem Plus von 4 Euro entspricht. Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, sollen im neuen Jahr 990 Euro an Unterhalt bekommen, was einer deutlicheren Erhöhung um 60 Euro entspricht. Die Selbstbehalte für Unterhaltspflichtige bleiben hingegen unverändert. Es ist zu beachten, dass diese Änderungen relativ gering ausfallen im Vergleich zu den Anpassungen der Vorjahre, was auf eine gewisse Stabilisierung der Lebenshaltungskosten hindeutet.