Hinweise und Tipps rund um die Ehescheidung

Gerichtstermine in Familiensachen

Gerichtstermine

Terminsbestimmung

Das Deutsche Zivilprozessrecht ist davon gekennzeichnet, dass grundsätzlich mündliche Verhandlungen durchzuführen sind. Das dient der Anhörung der Prozessparteien. Es darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass der Zivilprozess im Wesentlichen schriftlich geführt wird.

Grundsätzlich hat das Gericht zum passenden Zeitpunkt Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen. Das gilt für die zivilrechtlichen Materien (Unterhalt) allgemein. Mit Zustimmung beider Parteien kann das Gericht auch im schriftlichen Verfahren entscheiden, was eher die Ausnahme ist.

Beispiel: Die Klägerin wohnt in Indien, der Beklagte in den USA, trotzdem ist ein deutsches Gericht zuständig.

Alsdann gibt es Rechtsmaterien, in denen eine mündliche Verhandlung nach dem Prozessrecht nicht zwingend vorgeschrieben ist, zB bei Verfahren im bisherigen Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Darunter fallen Verfahren wegen Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Ehewohnung und Hausrat. Auch hier wird der Richter in der Regel auf Antrag nicht ohne mündliche Verhandlung entscheiden, was für die Beschwerdeinstanz beim Oberlandesgericht nicht uneingeschränkt gilt.

In der mündlichen Verhandlung sollte man alle maßgeblichen Daten, Informationen und Belege dabei haben. Das genügt für eine ordnungsgemäße Prozessführung aber nicht unbedingt. Überraschend vorgelegte Unterlagen oder Belege stoßen bei Gericht und bei der Gegenseite auf Unmut. Entscheidungserhebliches Material muss möglichst rechtzeitig vor dem Termin jedem Prozessbeteiligten, auch dem Gericht, in Kopie vorliegen.

 

Durchführung der mündlichen Verhandlung

Eine korrekte Anrede für den Richter ist »Herr Richter« oder »Herr Vorsitzender«, letzteres ist beim Oberlandesgericht gegenüber dem senatsvorsitzenden Richter unverzichtbar.

Mündliche Verhandlungen überfordern den Privatmann meistens, er bekommt nicht alles mit. Die gerichtlichen Rituale laufen oft schnell ab. Es ist Aufgabe der prozessbevollmächtigten Rechtsanwälte, das zu überwachen, zu übersetzen und erforderlichenfalls die Sitzung unterbrechen zu lassen, um sich mit dem Mandanten abstimmen zu können.

 

Termin zur Verkündung einer Entscheidung

Es ist eine Formalie des Prozessrechts, dass eine gerichtliche Entscheidung in einem öffentlichen Termin verkündet wird. Die wenigsten Entscheidungen ergehen spontan in der mündlichen Verhandlung. Dann ist ein späterer Verkündungstermin nötig, der stets öffentlich ist. Zu diesem Termin geht aber in der Regel niemand hin, zumal der Richter die Parteien dann gar nicht mehr anhören darf. Die Entscheidung kommt schriftlich, je nach Gericht mit mehr oder weniger Verzögerung.

 

Rechtsmittel

Viele gerichtliche Entscheidungen, aber nicht alle, sind anfechtbar. Weitgehend unterliegt das dem Anwaltszwang. Die Anfechtung ist fristgebunden, zB beträgt die längste Anfechtungsfrist für die Berufung gegen ein Unterhaltsurteil einen Monat ab Zustellung des Urteils. Die Formalien sind Sache des Anwalts, eine exakte Darstellung würde den Rahmen dieser Hinweise sprengen. Sollte Ihnen das Gericht direkt irgendeine Entscheidung zustellen, könnte der Zustellungsweg auch fehlerhaft sein, es ist deswegen sinnvoll, dass Sie jede direkte Zustellung an Sie mit uns abstimmen. Das kann sogar für Terminsladungen interessant sein, mitunter lädt das Gericht die Prozessparteien, vergisst aber, einen oder beide Prozessbevollmächtigten zum Termin zu laden.

Bedenken Sie bitte, dass die Zustellung an Rechtsanwälte weitgehend über deren Gerichtsfächer erfolgt. Die Verteilung der Gerichtspost verläuft dabei oft über gerichtsinterne Postwege, so dass es sein kann, dass der Rechtsanwalt Nachrichten später erhält als seine Partei.