1. Wer ist die Mutter eines Kindes?
Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. Diese Vorschrift (§ 1591 BGB) regelt eigentlich etwas Selbstverständliches. Die moderne Fortpflanzungsmedizin hat es jedoch möglich gemacht, dass eine Frau eine befruchtete Eizelle austrägt, die nicht von ihr, sondern von einer anderen Frau stammt.
Die Eizellenspende ist in Deutschland verboten. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass trotzdem (z.B. im Ausland) von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird. In diesem Fall stellt die Vorschrift klar, dass Mutter allein die Frau ist, die das Kind geboren hat. Die Eizellenspenderin ist nicht die gesetzliche Mutter. Diese klare Regelung dient auch der Verhinderung von Leihmutterschaften.
2. Wer ist der Vater eines Kindes?
Vater eines Kindes ist nach § 1592 BGB der Mann,
• der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
• der die Vaterschaft anerkannt hat oder
• dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
3. Wer ist der Vater eines Kindes, das kurz nach der Scheidung geboren wird?
Beispiel: Die Eheleute Martin und Anja leben seit über einem Jahr getrennt und haben vor einem Jahr die Scheidung eingereicht. Anja hat kurz darauf ihren neuen Lebenspartner Jan-Christoph kennen gelernt und ist mit ihm zusammengezogen. Die Ehe von Martin und Anja wird nun geschieden. Einen Monat nach der Scheidung wird Anja Mutter eines Jungen Max.
Wer ist nach dem Gesetz Vater von Max?
Vater ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes
verheiratet ist (§ 1592 Nr. 1 BGB). Martin ist zum Zeitpunkt der Geburt von
Max nicht mehr mit der Mutter Anja verheiratet. Er ist nach dieser Regel also
nicht der Vater. Auch Jan-Christoph ist nicht mit Anja verheiratet und ist
nach dieser Bestimmung nicht der Vater von Max.
Vater ist der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat (§ 1592 Nr. 2 BGB)
Wenn Jan Christoph also die Vaterschaft zu Max anerkennt, z.B. beim
Jugendamt, und Anja dem zustimmt, dann ist Jan-Christoph der Vater von
Max.
Stimmt Anja der Vaterschaftsanerkennung nicht zu oder wollen weder Jan-Christroph noch Martin die Vaterschaft anerkennen, dann kann die Vaterschaft nur gerichtlich festgestellt werden. Dazu bedarf es eines Antrages, den sowohl der mutmaßliche Vater als auch die Mutter und das Kind beim Familiengericht stellen können.
Wer ist der Vater eines Kindes, das kurz vor der Scheidung geboren wird?
Beispiel: Max wird schon einen Monat vor der Scheidung von Anja und
Martin geboren. Jan-Christoph möchte die Vaterschaft aner-
kennen. Er meint, nur er komme als Vater in Betracht.
Hier ist Martin zum Zeitpunkt der Geburt noch mit der Mutter Anja verheiratet und ist nach § 1592 Nr. 1 BGB also Vater von Max.
Wenn ein Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird, gibt es aber noch eine weitere Regelung:
Erkennt ein anderer Mann, z.B. der neue Lebensgefährte der Mutter, die Vaterschaft bis spätestens ein Jahr nach der Scheidung an und stimmt neben der Mutter der frühere Ehemann dieser Anerkennung zu, dann ist der frühere Ehemann nicht Vater des Kindes. Vater ist dann der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat. Die Anerkennung wird frühestens mit der Rechtskraft der Scheidung wirksam. Diese Regelung soll eine Vielzahl kostenträchtiger Anfechtungsverfahren vermeiden. Wegen des der Scheidung in der Regel vorausgehenden Trennungsjahres hat sich die Vaterschaftszurechnung zum Ehemann in diesen Fällen häufig als wirklichkeitsfremd erwiesen.
Für unseren Fall bedeutet die Regelung:
Wenn Jan-Christoph bis zum Ablauf eines Jahres nach der Scheidung von Anja und Martin die Vaterschaft zu Max anerkennt und Anja und Martin dem zustimmen, dann ist Jan-Christoph der Vater von Max. Eine Anfechtung der Vaterschaft von Martin ist in diesem Fall nicht erforderlich. Stimmt Martin aber nicht zu, z.B. weil er glaubt, er sei der Vater von Max, dann muss Martins Vaterschaft erst angefochten werden, bevor die Anerkennung der Vaterschaft von Jan-Christoph wirksam werden kann.
4. Wer kann die Vaterschaft anfechten?
Die Vaterschaft anfechten können (§ 1600 BGB):
1. der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der Mann, der die Vaterschaft wirksam anerkannt hat,
3. der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben (Anfechtung durch den sog. „biologischen Vater“).
4. die Mutter und
5. das Kind.
In unserem Beispiel können also Martin (der sog. rechtliche Vater), Anja und Max, aber auch Jan-Christoph (als leiblicher Vater) die Vaterschaft von Martin anfechten. Solange Max inderjährig ist, handelt für ihn sein gesetzlicher Vertreter. Dies wird meist ein vom Gericht bestellter Pfleger oder eine Pflegerin sein. Eine Anfechtungsberechtigung für Jan-Christoph ist allerdings nur dann gegeben, wenn zwischen Martin und Max keine „sozial-familiäre Beziehung“ besteht. Diese liegt vor, wenn Martin für Max tatsächliche Verantwortung getragen hat, insbesondere längere zeit mit ihm in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat. Falls Jan-Christoph aus diesem Grunde nicht anfechten kann, können gleichwohl Martin, Anja und Max Martins Vaterschaft anfechten. Nach der erfolgreichen Anfechtung kann Jan-Christoph dann die Vaterschaft wirksam anerkennen.
Ist eine Anfechtung der Vaterschaft bei Zeugung eines Kindes mittels Samenspende möglich?
Beispiel: Die Eheleute Sandra und Christian wollen gern ein Kind bekommen. Da Christian zeugungsunfähig ist, lassen sie sich von einem Arzt über Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung beraten. Sie entschließen sich gemeinsam für eine künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten und lassen sie von dem Arzt vornehmen. Die Behandlung ist erfolgreich und Sohn Philipp wird geboren. Drei Jahre später gerät die Ehe von Sandra und Christian in eine Krise und die beiden trennen sich. Christan fragt, ob er seine Vaterschaft anfechten kann, da er ja in Wirklichkeit nicht der Vater von Philipp sei.
Christian ist der Vater des Kindes, weil er mit Sandra zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war. Beide hatten in die künstliche Befruchtung eingewilligt und sich bewusst dafür entschieden. Aufgrund dieser Einwilligung ist eine spätere Anfechtung der Vaterschaft durch Christian oder Sandra ausgeschlossen (§1600 Abs. 4 BGB). Mit dieser Ausnahme vom Anfechtungsrecht soll das Kind davor geschützt werden, dass es Unterhalts- und Erbansprüche und die persönliche Beziehung zu Christian verliert.
In welcher Frist muss die Vaterschaft angefochten werden?
Die Vaterschaft muss innerhalb einer Frist von zwei Jahren angefochten werden. Die Frist beginn frühestens mit der Geburt des Kindes. Sie läuft für jeden Anfechtungsberechtigten gesondert ab dem Zeitpunkt, ab dem er Kenntnis von den Umständen hat, die gegen die Vaterschaft sprechen.
Für das minderjährige Kind gilt eine Besonderheit:
Hat sein Vertreter nicht rechtzeitig angefochten, so kann das Kind nach Eintritt der Volljährigkeit selbst anfechten.
Wenn z.B. Max vor der Scheidung geboren wurde und Martins Vaterschaft weder von Martin noch von Anja angefochten worden ist, kann Max mit Vollendung des 18. Lebensjahres Martins Vaterschaft anfechten.

Hinweise und Tipps rund um die Ehescheidung
- Das Verfahren in Familiensachen (Stand 01.01.2006)
- 7. Fragen und Antworten zum Sorgerecht / Umgangsrecht