Hinweise und Tipps rund um die Ehescheidung

Die Verwirkung des Trennungs- und nachehelichen Unterhalts - Eine ausführliche Analyse

Verwirkung des Trennungs- und Ehegattenunterhalts - Eine verständliche Übersicht

Wann kann der Unterhalt verweigert werden?

Der Unterhalt für einen getrenntlebenden oder geschiedenen Ehepartner kann in bestimmten Fällen gekürzt, zeitlich begrenzt oder ganz gestrichen werden. Dies ist möglich, wenn die Zahlung von Unterhalt grob ungerecht erscheint.

Die wichtigsten Gründe für eine Verweigerung

Neue feste Beziehung
Wenn der Unterhaltsberechtigte in einer neuen, dauerhaften Beziehung lebt, kann der Unterhalt verweigert werden. Typische Anzeichen dafür sind:

  • Ein gemeinsamer Haushalt über längere Zeit

  • Gemeinsame Wirtschaftsführung

  • Öffentliches Auftreten als Paar

  • Gemeinsame Urlaubsreisen

  • Finanzielle Verflechtungen

Die Beziehung muss in der Regel mindestens 2-3 Jahre bestehen. Bei getrennten Wohnungen (distanzierte Beziehung) werden 4-5 Jahre vorausgesetzt.

Schweres Fehlverhalten
Der Unterhalt kann auch verweigert werden bei:

  • Straftaten gegen den Ex-Partner oder dessen Familie

  • Mutwilliger Herbeiführung der eigenen Bedürftigkeit

  • Schwerer Verletzung der Unterhaltspflicht während der Ehe

  • Besonders schwerem persönlichen Fehlverhalten

Beispiele für schweres Fehlverhalten sind:

  • Falsche Strafanzeigen

  • Anschwärzen beim Arbeitgeber

  • Körperliche Gewalt

  • Schwere Beleidigungen

  • Prozessbetrug

Besondere Situationen

Bei gemeinsamen Kindern
Wenn minderjährige gemeinsame Kinder vorhanden sind, wird die Verweigerung des Unterhalts strenger geprüft. Das Kindeswohl hat Vorrang. Oft wird der Unterhalt dann nur gekürzt statt komplett gestrichen.

Bei sehr langer Trennung
Bei sehr langer Trennung ohne wirtschaftliche Verbindung (mehr als 10 Jahre) kann der Unterhalt ebenfalls verweigert werden. Dies gilt besonders, wenn in dieser Zeit keine gemeinsamen finanziellen Angelegenheiten mehr bestanden.

Praktische Hinweise

Die Verweigerung des Unterhalts muss immer gut begründet sein. Nicht jedes Fehlverhalten führt automatisch zum Verlust des Unterhalts. Das Gericht prüft jeden Fall einzeln und wägt alle Umstände gegeneinander ab.

Wer die Verweigerung des Unterhalts durchsetzen will, muss das Fehlverhalten beweisen können. Dabei sind Dokumentationen, Zeugenaussagen und andere Beweise wichtig. Auch Einträge in sozialen Medien können als Beweis dienen.

Die Rechtsprechung ist bei der Verweigerung des Unterhalts zurückhaltend. Nur in wirklich schweren Fällen wird der Unterhalt komplett gestrichen. Häufiger kommt es zu einer Kürzung oder zeitlichen Begrenzung.