Verwirkung des Trennungs- und Ehegattenunterhalts - Eine verständliche Übersicht
Wann kann der Unterhalt verweigert werden?
Der Unterhalt für einen getrenntlebenden oder geschiedenen Ehepartner kann in bestimmten Fällen gekürzt, zeitlich begrenzt oder ganz gestrichen werden. Dies ist möglich, wenn die Zahlung von Unterhalt grob ungerecht erscheint.
Die wichtigsten Gründe für eine Verweigerung
Neue feste Beziehung
Wenn der Unterhaltsberechtigte in einer neuen, dauerhaften Beziehung lebt, kann der Unterhalt verweigert werden. Typische Anzeichen dafür sind:
Ein gemeinsamer Haushalt über längere Zeit
Gemeinsame Wirtschaftsführung
Öffentliches Auftreten als Paar
Gemeinsame Urlaubsreisen
Finanzielle Verflechtungen
Die Beziehung muss in der Regel mindestens 2-3 Jahre bestehen. Bei getrennten Wohnungen (distanzierte Beziehung) werden 4-5 Jahre vorausgesetzt.
Schweres Fehlverhalten
Der Unterhalt kann auch verweigert werden bei:
Straftaten gegen den Ex-Partner oder dessen Familie
Mutwilliger Herbeiführung der eigenen Bedürftigkeit
Schwerer Verletzung der Unterhaltspflicht während der Ehe
Besonders schwerem persönlichen Fehlverhalten
Beispiele für schweres Fehlverhalten sind:
Falsche Strafanzeigen
Anschwärzen beim Arbeitgeber
Körperliche Gewalt
Schwere Beleidigungen
Prozessbetrug
Besondere Situationen
Bei gemeinsamen Kindern
Wenn minderjährige gemeinsame Kinder vorhanden sind, wird die Verweigerung des Unterhalts strenger geprüft. Das Kindeswohl hat Vorrang. Oft wird der Unterhalt dann nur gekürzt statt komplett gestrichen.
Bei sehr langer Trennung
Bei sehr langer Trennung ohne wirtschaftliche Verbindung (mehr als 10 Jahre) kann der Unterhalt ebenfalls verweigert werden. Dies gilt besonders, wenn in dieser Zeit keine gemeinsamen finanziellen Angelegenheiten mehr bestanden.
Praktische Hinweise
Die Verweigerung des Unterhalts muss immer gut begründet sein. Nicht jedes Fehlverhalten führt automatisch zum Verlust des Unterhalts. Das Gericht prüft jeden Fall einzeln und wägt alle Umstände gegeneinander ab.
Wer die Verweigerung des Unterhalts durchsetzen will, muss das Fehlverhalten beweisen können. Dabei sind Dokumentationen, Zeugenaussagen und andere Beweise wichtig. Auch Einträge in sozialen Medien können als Beweis dienen.
Die Rechtsprechung ist bei der Verweigerung des Unterhalts zurückhaltend. Nur in wirklich schweren Fällen wird der Unterhalt komplett gestrichen. Häufiger kommt es zu einer Kürzung oder zeitlichen Begrenzung.