Hinweise und Tipps rund um die Ehescheidung

Die neue Düsseldorfer Tabelle 2011 (Änderungen zu 2010)

Es wird unter anderem folgende Veränderungen geben:

1. Der Bedarf des Volljährigen mit eigenem Hausstand wird auf 670 € ansteigen.

2. Neue Selbstbehaltssätze:

  • Notwendiger Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 2 BGB): 950/770 € (365 € neuer Regelbetrag nach SGB II, 10% für Zusatzleistungen, 360 € Wohnkosten und beim Erwerbstätigen 180 Erwerbsbonus)
  • Angemessener Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) im Ehegattenunterhalt und bei § 1615l BGB: 1.050 €, Wohnkosten 400 €
  • Großer Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 1 BGB): 1.150 €, Wohnkosten 450 €
  • (Sog.) Superselbstbehalt (Eltern/Grosseltern): 1.500 €, Wohnkosten 450 €

Eigenbedarfssätze für Ehegatten des Unterhaltsschuldners:

Anm B Nr. 6 der DT wird neu gefasst und aufgesplittet in einen Mindesteigenbedarf in Konkurrenzfällen des verheirateten bedürftigen Ehegatten und einen Mindestbedarf des getrennt lebenden Ehegatten in Konkurrenzfällen gegenüber Nachrangigen

1. bei verheirateten Bedürftigen gegenüber

a) nachrangigen Ehegatten: 850 €

b) nachrangigen Volljährigen: 920 €

c) Eltern/Grosseltern: 1.200 € (Wohnkosten wie bisher 800 € [450 + 350])

2. bei getrennt lebenden / geschiedenen Ehegatten:

a) gegenüber nachrangigen Ehegatten 1.050 €

b) gegenüber Volljährigen: 1.150 €

c) gegenüber Eltern/Grosseltern: 1.400 €

Bei § 1615l BGB gilt dies entsprechend.

3. Mindestbedarf des einkommenslosen bedürftigen Ehegatten und Mindestbedarf nach § 1615l BGB: 770 €.