• Welche Vorteile hätte eine Zugewinngemeinschaft für uns?
Die gesetzliche Regelung gilt automatisch, wenn die Partner keinen Ehevertrag vereinbart haben. Ein Ausschluss der Zugewinngemeinschaft wäre dann sinnvoll, wenn, wenn zwei junge Leute ohne Vermögen heiraten, und einer von ihnen später zu Hause bleiben will.
• Hast du Schulden?
Bejaht der Partner, sollten beide einen Ehevertrag abschließen, in dem das negative Anfangsvermögen des Verschuldeten festgestellt wird
Beispiel: Der Mann steht mit 100.000 EUR in der Kreide, seine Frau hat kein Vermögen. Während der Ehe gewinnt er 200.000 EUR hinzu und sie 100 000 EUR. Bei der Trennung besitzt jeder unter dem Strich 100.000 EUR, denn er hat seine Schulden getilgt. Die Hälfte des Überschusses, nämlich 50.000 EUR muss er ihr nur dann zahlen, wenn ein Ehevertrag besteht. Andernfalls geht die Frau leer aus.
• Du möchtest einen Ehevertrag abschließen. Was bringt uns das?
Von dem Dokument profitieren generell vor allem kinderlose Doppelverdiener. Auch Rentner, die wieder heiraten, sollten einen Kontrakt abschließen, ebenso empfiehlt es sich für Menschen verschiedener Staatsangehörigkeit.
• Welchen Güterstand wollen wir im Ehevertrag vereinbaren?
Das Spektrum ist breit, es reicht von der Gütergemeinschaft über den modifizierten Zugewinn bis zur Gütertrennung. Von letzterer sollte man nur ausnahmsweise Gebrauch machen. Es drohen erhebliche erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Nachteile.
• Meine Eltern wollen mir ihr Haus übertragen. Bist du damit einverstanden, dies aus dem Zugewinn herauszunehmen?
Ist das Vermögen ungleich verteilt, kann das Paar vertraglich regeln, dass bestimmte Dinge beim Zugewinn außen vor bleiben. Das gilt auch für bevorstehende Schenkungen und Erbschaften.
• Du möchtest dein Unternehmen aus dem Zugewinn ausschließen. Was bekomme ich dafür als Ausgleich?
Steckt das Geld des Mannes in seiner Firma, könnte eine Scheidung das Aus für sein Unternehmen bedeuten. Will er die Gesellschaft deshalb aus dem Zugewinn ausschließen, sollte die Frau einen Ausgleich dafür verlangen. Beispielsweise könnte sie etwa als alleine Eigentümerin des Hauses im Grundbuch stehen oder bei Scheidung eine bestimmte Zuwendung pro Ehejahr erhalten.
• Welchen Versorgungsausgleich wollen wir vertraglich festhalten?
Hat ein Partner während der Ehe für das Alter mehr Rentenanwartschaften gespart als der andere, muss er ihm die Hälfte des Überschusses abgeben. Bisweilen nützt es jedoch, Abweichendes zu vereinbaren. Zahlt ein Selbständiger oder Freiberufler nicht in die gesetzliche Rentenkasse ein, kann seine berufstätige Partnerin erwägen, ihn per Notarvertrag vom Versorgungsausgleich auszuschließen.
• Welche Unterhaltsleistungen wollen wir vereinbaren?
Die gesetzliche Regelung ist eher männerlastig. Danach muss der Alleinverdiener dem anderen 45 % seines Nettoeinkommens an Unterhalt gewähren. Arbeiten beide, zahlt derjenige, der mehr verdient, 45 % von der Differenz. Für den Fall, dass eine Ehe kinderlos bleibt, können Doppelverdiener den Unterhalt unter bestimmten Umständen ausschließen. Die Gerichte machen hiervon allerdings nur restriktiv Gebrauch.
• Musst du Alimente an Kinder aus erster Ehe zahlen?
In diesem Fall kann die Berufstätige ihre Unterhaltspflicht dem Gatten gegenüber verringern. Bekommt das neue Paar ebenfalls Kinder, sollte es überlegen, ob es ein Testament aufsetzt und damit vom gesetzlichen Erbrecht abweicht. Denn sonst bildeten Kinder aus erster und zweiter Ehe eine Erbengemeinschaft mit dem zweiten Partner, was zu Streit führen könnte.
• Ich möchte zu Hause bleiben, wenn das erste Kind kommt. Wie wollen wir das Geld dann verteilen?
Oft wird der Mann darauf antworten, dass er seiner Angetrauten Haushaltsgeld geben wird. Eine andere Möglichkeit wäre auch eine Art Gehalt für die Hausarbeit zu vereinbaren. Dann hätte die Frau nicht das Gefühl, ihn anzubetteln, wenn sie sich mal ein Kleid kaufe. An seiner Reaktion darauf könne sie auch erkennen, ob er die Arbeit einer Hausfrau wertschätze.
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