Scheidung online - bequem und kostengünstig vom Fachanwalt

Scheidung online / Internetscheidung

Mit dem Familienrecht kommt fast jeder mindestens einmal in Leben in Berührung – sehr oft auch häufiger. Denn dieses Rechtsfeld umfasst viele Teilbereiche, von Eheschließung über Trennung und Scheidung bis zu Geburt und Adoption – Regelungen zu Sorgerecht und Unterhalt eingeschlossen. Alexander Schneider, Scheidungsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Freiburg steht Betroffenen mit seiner 20-jährigen Erfahrung auch online zur Seite.

Die Online-Leistungen von Alexander Schneider, Scheidungsanwalt und Spezialist für Familienrecht in Freiburg

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Scheidung / Internetscheidung

Scheidung Online / Internetscheidung: der Scheidungsantrag für Eilige und Kostenbewusste

Scheidung online bedeutet nicht, dass die Scheidung an sich im Internet abgewickelt wird. Hierfür ist der Gerichtstermin erforderlich, zu dem beide Parteien erscheinen müssen. Im Rahmen der Internetscheidung wird jedoch alles soweit online vorbereitet, dass der eigentliche Scheidungstermin nur noch eine Formalität ist. Dabei begleitet Sie Scheidungsanwalt Alexander Schneider aus Freiburg online. Das Vorgehen: Sie senden ihm über das Formular „Online-Scheidungsantrag“ alle erforderlichen Informationen. Alexander Schneider fertigt dann anhand Ihrer Angaben den für das Gericht erforderlichen individuellen Scheidungsantrag.

Ihre Vorteile:

Ersparnis an Geld und Zeit ist der wesentliche Vorteil einer Scheidung, die online vorbereitet wird. Mandantengespräche in Kanzleiräumen entfallen, weil der Scheidungsanwalt nach klaren Vorgaben alle erforderlichen Informationen von Ihnen via E-Mail, Post oder Fax erhält. Sind Sie sich Sie mit Ihrem Ehepartner im Wesentlichen über die Scheidung und deren Folgen einig, können Sie sich Ihren Online-Anwalt sogar „teilen“ und damit die Anwaltskosten erheblich reduzieren 

Scheidung online spart auch im Streitfall Geld

Sollten Sie doch intensiveren Beratungsbedarf haben, etwa wegen der gemeinsamen Wohnung, der Höhe des Unterhaltes oder des Sorgerechts, sparen Sie mit dem Online-Scheidungsantrag schon viel Zeit und damit Geld. Denn in diesem Fall können Sie sich beim Gespräch mit dem Anwalt auf die offenen Punkte konzentrieren. Die Standardfragen sind längst geklärt.

Persönliche Beratung auch bei Scheidung online

Die Scheidung über das Internet ist eine persönliche und individuelle anwaltliche Online-Beratung, die Sie bei Bedarf jederzeit ausbauen können.

„Auch im Falle einer Internetscheidung können Sie natürlich jederzeit mit mir in meiner Kanzlei in Freiburg telefonisch, per Fax, auf dem Postweg oder via Internet Kontakt aufnehmen.“   Zur Kontaktseite.

Bitte beachten! Voraussetzung für die Einreichung eines Scheidungsantrages ist grundsätzlich, dass Sie mindestens ein Jahr getrennt voneinander leben müssen.

Getrennt leben bedeutet, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und die eheliche Lebensgemeinschaft auch nach dem Willen wenigstens eines Ehegatten nicht wieder hergestellt werden soll. Eine Trennung geschieht in der Regel durch Auszug eines Ehepartners. Ausnahmsweise kann eine Trennung auch in der gemeinsamen Ehewohnung bzw. im gemeinsamen Haus erfolgen.
Die erforderliche Trennung "von Tisch und Bett" bedeutet aber mehr, als nur getrennt zu schlafen und zu essen. Die Versorgung des anderen Ehegatten (z.B. das Erledigen von Einkäufen für den anderen, Wäschewaschen oder Bügeln) hat ebenso zu unterbleiben wie gemeinsame Abende vor dem Fernseher! Sinnvoll lässt sich eine Trennung in der gemeinsamen Wohnung / im gemeinsamen Haus nur bei ausreichend großen Räumlichkeiten durchführen. Zunächst müssen die Eheleute also 1 Jahr dauerhaft voneinander getrennt gelebt haben. Erst dann ist eine Scheidung zulässig.
Ausnahmsweise kann eine Ehe auch vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Das Abwarten der Jahresfrist müsste dann aber für einen der Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellen. Die Rechtsprechung stellt hier aber sehr strenge Anforderungen. Eine unzumutbare Härte wird z.B. bei Gewalttätigkeit des anderen Ehe-gatten, Alkoholmissbrauch oder öffentlich zur Schau getragenen außerehelichen Beziehungen angenommen. Liegen solche Gründe nicht vor, ist zunächst das Trennungsjahr abzuwarten. Sie können sich aber gerne auch schon vorher an mich wenden. Bestimmte Fragen (z.B. hinsichtlich des Unterhalts oder der elterlichen Sorge) lassen sich u.U. auch schon zu einem früheren Zeitpunkt klären. Für die Scheidung muss allerdings die Trennung für die Dauer von einem Jahr abgewartet werden.

Scheidung Online - so geht's

Sie senden dem Anwalt Alexander Schneider den von Ihnen ausgefüllten Online-Scheidungsantrag mit den zugehörigen Unterlagen. Er stellt dann den gerichtlichen Scheidungsantrag. Der Online-Scheidungsantrag ist ideal für einvernehmliche Scheidungen. Sie bekommen alles zur Durchsicht per E-Mail zugeschickt und können ggf. Änderungswünsche äußern. Der Anwalt übermittelt dann den endgültigen Antrag an das zuständige Gericht. Sobald Sie einen definierten Prozesskostenvorschuss an das Gericht überwiesen haben, wird dieses tätig. Sie bekommen zum Beispiel einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich zugesendet, den Sie ausgefüllt zurücksenden. Das funktioniert alles auf dem elektronischen Weg. Nach Auskunft der Rentenversicherungsträger zum Versorgungsausgleich bestimmt das Gericht den Scheidungstermin.

>Zum Online-Scheidungs-Antrag <


Wie hoch sind die Scheidungskosten?

Damit Sie wissen wie teuer Ihre Scheidung wird, stellt Ihnen die Anwaltskanzlei Schneider ein einfaches und komfortables Formular zur Online-Berechnung der Kosten einer Ehescheidung inklusive Gerichtskosten und Anwaltskosten bereit. Alle Kosten verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

 

>Hier geht's zum Scheidungskostenrechner <