Scheidungsrecht Rechtsprechung: Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Ehevertrag, Düsseldorfer Tabelle

Wie läuft ein Rechtsstreit ab?

Eine Streitigkeit muss, auch wenn sie einen Anwalt einschalten, nicht zwangsläufig gleich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen. Um Kosten und Zeit zu sparen, ist es häufig ratsam, zunächst eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Gerade wenn sie zu ihrem Gegner in einem persönlichen Verhältnis stehen (z.B. Nachbarschaft, Arbeitsverhältnis o.a.), ist eine gütliche Einigung sogar sehr zu empfehlen: Denn sie müssen ja weiterhin miteinander auskommen. 

Ihr Anwalt ist auch für solche Schlichtungsverhandlungen der geeignete Berater. Er bespricht mit ihnen die effektivste Vorgehensweise und führ gegebenenfalls für sie die Gespräche. 

Darüber hinaus gibt es Anwälte, die sich darauf spezialisiert haben, in außergerichtlichen Verhandlungen als Vermittler zu fungieren. Ein solcher so genannter  Mediator kann den  Streit zwar nicht entscheiden, er kann jedoch durch eine geschickte Gesprächsführung die Parteien dazu bewegen, selbst eine Kompromisslösung zu finden. 

Kommt keine Einigung zustande oder sind außergerichtliche Einigungsversuche von vornherein aussichtslos, kann eine gerichtliche Klärung in Betracht gezogen werden. Ihr Anwalt wird sie dabei zuvor über ihre Erfolgsaussichten  aufklären. Sie sollten mit ihrem Anwalt auch vorab klären, welche Kosten auf Sie zukommen können. Derjenige, der eine Klage bei Gericht einreicht, ist nämlich zuerst einmal auch derjenige, der die Gerichtsgebühren zu zahlen hat. Außerdem können durch den Übergang in das gerichtliche Verfahren auch weitere Anwaltskosten entstehen. Erst n ach einem obsiegenden Urteil können sie die Verfahrenskosten, das heißt die Gerichtsgebühren und ihre Anwaltskosten von ihrem Gegner einfordern. 

Das Gerichtsverfahren wird durch die Einreichung einer Klageschrift eröffnet. Diese Klageschrift wird anschließend vom Gericht dem Prozessgegner zugestellt. Dabei wird eine Frist gesetzt, innerhalb der der Beklagte Stellung nehmen soll. Grundsätzlich wird über den Rechtsstreit mündlich vor dem Gericht verhandelt. Im so genannten Haupttermin wird die Streitigkeit umfassend erörtert und ggf. werden Beweis erhoben. Die Beweismittel müssen meistens innerhalb einer bestimmten Frist zuvor benannt werden. Es ist deshalb notwendig, ihrem Anwalt die erforderlichen Informationen (z.B. über Urkunden, Zeugen, Sachverständige, eigene Wahrnehmung) frühestmöglich zukommen zu lassen. 

Hat sich das Gericht in diesem Haupttermin eine Meinung gebildet, benennt es einen Termin zur Urteilsverkündung. Nach der Verkündung wird das Urteil den Parteien zugestellt. Kommt das Gericht allerdings zu der Auffassung, dass es noch weiteren Klärungsbedarf gibt, kann es weitere Stellungnahmen oder Beweisaufnahmen anordnen. 

Tipp: Auch während des gerichtlichen Verfahrens ist es jederzeit möglich, sich zu einigen bzw. einen Vergleich zu schließen.