Scheidungsrecht Rechtsprechung: Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Ehevertrag, Düsseldorfer Tabelle

Unterhaltsrecht - Lebensversicherungsbeiträge jetzt abzugsfähig

Sowohl dem unterhaltsberechtigten als auch dem unterhaltspflichtigen Ehegatten ist grundsätzlich zuzubilligen, einen Betrag von bis zu 4 % ihrer jeweiligen Gesamtbruttoeinkommen des Vorjahres für eine über die primäre Alterversorgung hinaus betriebene zusätzlich Altersvorsorge einzusetzen. Es hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters nicht mehr durch die gesetzliche Rentenversicherung gewährleistet werden kann. Ob sich ein Ehegatte zum Zwecke der ergänzende Altersvorsorge für die "Rieserrente" entscheidet oder ein nicht zertifiziertes Produkt wählt, das ihm besser geeignet scheint, obowohl es steuerlich nicht privilegiert wird, muss grundsätzlich seiner eigenen Überlegung vorbehalten bleiben.
BGH 12. Zivilsenat, Urteil vom 11. Mai 2005, Az.: XII ZR 211/02