Scheidungsrecht Rechtsprechung: Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Ehevertrag, Düsseldorfer Tabelle

Neue Düsseldorfer Tabelle 01.01.2019 und 01.07.2019

Konkrete Auswirkungen der neuen Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2019 und 01.07.2019

Nach der neuen Düsseldorfer Tabelle erhöht sich der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder zum Januar 2019.

Konkrete Auswirkungen der neuen Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2019 und 01.07.2019

Nach der neuen Düsseldorfer Tabelle erhöht sich der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder zum Januar 2019 in

  • der ersten Altersstufe auf 354 € statt bisher 348 €.
  • der zweiten Altersstufe auf 406 € statt bisher 399 €,
  • Kinder der dritten Altersstufe auf 476 € statt bisher 467 €.

Entsprechend erhöhen sich die Beträge in den höheren Einkommensstufen.

Die Bedarfsbeträge für das volljährige Kind sind nicht angehoben worden und entsprechen bis auf weiteres den für 2017 festgesetzten Beträgen. Auch der Bedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt weiterhin 735 € bei einem Wohnkostenanteil von 300 € (Warmmiete inkl. Heizung und umlagefähigen Nebenkosten). Die Ausbildungsvergütung ist ebenfalls unverändert um den ausbildungsbedingten Mehrbedarf von 100 € zu kürzen. Auch bei den Selbstbehaltssätzen ergeben sich keine Veränderungen gegenüber den Werten aus 2018.

Allerdings erhöht sich zum 01.07.2019 das Kindergeld, das hälftig auf den Unterhaltsanspruch angerechnet wird, um 10 €. Hierdurch wird die Erhöhung teilweise wieder aufgezehrt.