Scheidungsrecht Rechtsprechung: Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Ehevertrag, Düsseldorfer Tabelle

Kindesunterhalt bei geschiedener Ehe

Für die Berechnung des Unterhalts eines Kindes aus geschiedener Ehe ist das Einkommen des Barunterhaltspflichtigen gem. § 1610 BGB maßgebend; dieses ist nicht um den Splittingvorteil aus der neuen Ehe des Unterhaltspflichtigen zu kürzen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.08.2004 - 2 UF 39/04)