Scheidungsrecht Rechtsprechung: Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Ehevertrag, Düsseldorfer Tabelle

Ausschluss des Versorgungsausgleiches im Ehevertrag

Auch ein ehevertraglich vereinbarter Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist einer Wirksamkeitskontrolle (§ 138 BGB - Sittenwidrigkeit) sowei einer Ausübungskontrolle (§ 242 BGB - Treu und Glauben) zu unterziehen. Führt ein wirksam vereinbarter - völliger oder teilweiser - Ausschluss des Versorgungsausgleichs dazu, dass ein Ehegatte aufgrund einer grundlegenden Veränderung der gemeinsamen Lebensumstände über keine hinreichende Altersversorgungs verfügt, dann ist der Ehevertrag unwirksam. In dem vom BGH vom 6.10.2004, Az.: XII ZB 110/99 entschiedenen Fall ging es um eine am 16.12.1977 geschlossene Ehe aus der kurz danach zwei Kinder hervorgingen. Der Ehevertrag wurde 1986 geschlossen (Gütertrennung und Versorgungsausgleich). Die Ehefrau verzichtete zugunsten der Kinderbetreuung auf die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wärhend der Ehe.