Fragen und Antworten zum Besuch beim Anwalt

Was kostet die Vertretung vor Gericht?

Kosten im Zivilverfahren

Ein Zivilverfahren ist eine Auseinandersetzung zwischen Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen, bei der es um privatrechtliche (z.B. vertragliche) Ansprüche geht.

Die Anwaltskosten errechnen sich in diesem Fall aus der „Gebühr“ multipliziert mit dem „Gebührensatz.“

Anwaltskosten

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Gebühr

Die einfache Gebühr ist ein fester Wert in Euro. Sie richtet sich nach dem Gegenstandswert des Verfahrens, also dem wirtschaftlichen Gegenwert der Sache, um die gestritten wird. Je größer dieser Wert, desto höher die Gebühr. Bei Streitigkeiten über Unterhalt bsp. bemisst sich der Gegenstandswert nach dem Jahresunterhalt.

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Gebührensatz

Der Gebührensatz ist der Faktor, mit dem die einfache Gebühr multipliziert wird. Er richtet sich nach der Art der Tätigkeit des Anwalts. Für jede Aufgabe (z.B. Termine oder Verfahrensvorbereitung) ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ein bestimmter Gebührensatz festgelegt.

Wie hoch ist die Gebühr?

Zunächst müssen Sie wissen, wie hoch der Gegenstandswert in Ihrem Fall ist. Wenn Sie über eine konkrete Geldsumme (z.B. eine Handwerkerrechnung) streiten, entspricht der Gegenstandswert dieser Summe. In Fällen, in denen es nicht um Geld geht, gibt es Regelungen oder Richtwerte, wie hoch der Gegenstandswert anzusetzen ist. Hierüber berät Sie Ihr Anwalt. Anhand des Gegenstandswertes können Sie die Höhe der einfachen Gebühr aus der Gebührentabelle ablesen, die Sie am Ende dieser Broschüre finden. Im Gerichtsverfahren legt das Gericht den endgültigen Gegenstandswert fest.

Wie hoch ist der Gebührensatz?

Der Gebührensatz in einem durchschnittlichen Zivilverfahren setzt sich aus einer so genannten Verfahrensgebühr von 1,3 und einer Termingebühr von 1,2 zusammen. Die Verfahrensgebühr wird für die inhaltliche Vorbereitung des Verfahrens und die Ausarbeitung der Klageschrift oder Klageerwiderung erhoben, die Terminsgebühr für die Vertretung in der Gerichtsverhandlung oder bei anderen Terminen. Hinzu können weitere Gebühren kommen, wenn z.B. vor dem Verfahren eine Einigung erzielt wird.

Wenn Ihr Anwalt Sie schon vor dem Gerichtsverfahren außergerichtlich in derselben Sache beraten oder vertreten hat, werden diese Kosten teilweise angerechnet.

Zu den eigenen Anwaltskosten kommen im gerichtlichen Verfahren die Gerichtsgebühren sowie unter Umständen die Anwaltskosten des Gegners. Wer den Prozess verliert, muss sämtliche Kosten übernehmen. Das Risiko ist also erheblich. Lassen Sie sich vor einer Klage deshalb unbedingt von Ihrem Anwalt beraten, welche Kosten auf Sie zukommen können.

Kosten anderer Gerichtsverfahren

Für andere Arten von Gerichtsverfahren (z.B. vor dem Straf- oder Sozialgericht) gibt es keinen Gegenstandswert, nach dem die Anwaltsgebühr berechnet werden kann. Stattdessen sind hier vom Gesetzgeber für einzelne Tätigkeiten (z.B. Einarbeitung, Wahrnehmung von Terminen, Teilnahme am Verfahren) feste Gebührenbeträge oder Mindest- und Höchstgrenzen in Euro genannt.