Guter Rat ist nicht umsonst. Aber er muss auch nicht teuer sein. Die Höhe von Anwaltshonoraren wird häufig überschätzt. Das liegt vor allem am komplizierten Gebührenrecht, das für Außenstehende schwer durchschaubar erscheint. Wenn Sie jedoch die hier dargestellten Grundprinzipien kennen, wird das Zustandekommen des Anwaltshonorars verständlicher.
Verwechseln Sie das Anwaltshonorar nicht mit dem Gewinn des Anwalts. Sein eigener Verdienst ist deutlich niedriger. Denn er muss vom Honorar seine Sekretariatsmitarbeiter, die Miete und alle übrigen Kosten für sein Büro bezahlen sowie die Haftpflichtversicherung, die Ihnen Sicherheit im Falle eines Anwaltsfehlers gibt.
Honorar für die Erstberatung
Das Gesetz sieht vor, dass für die Beratung ein Honorar zwischen Anwalt und Mandant vereinbart wird. Wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, darf das erste Beratungsgespräch, in dem Sie Ihr Problem schildern und mögliche Lösungswege besprechen, höchstens 190 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer kosten.
Lassen Sie sich die Honorarstruktur von Ihrem Anwalt erklären. So wissen Sie, was auf Sie zukommt.
Honorar für außergerichtliche Arbeit
Für außergerichtliche Beratung, also alle Mandate, die nichts mit Gerichtsverfahren zu tun haben und bei denen der Anwalt keinen Kontakt zu Dritten (beispielsweise Ihrem Gegner) hat, muss mit dem Anwalt frei über das Honorar verhandelt werden. Für die Honorargestaltung gibt es verschiedene Alternativen:
Beim Pauschalhonorar einigen Sie sich auf einen festen Preis für die gesamte Beratung.
Beim Stundenhonorar wird der Anwalt nach tatsächlichem Zeitaufwand bezahlt, zu einem festen Stundensatz.
Ein Pauschalhonorar hat den Vorteil, dass Sie genau wissen, wie viel Geld Sie am Ende zahlen werden. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie noch nicht absehen können, wie aufwändig die Beratung sein wird.
Das Stundenhonorar ist empfehlenswert bei Fällen, die wenig Aufwand verursachen. Fragen Sie Ihren Anwalt zu Beginn, wie er den Zeitbedarf einschätzt.
Bei der außergerichtlichen Vertretung, also dann, wenn Ihr Anwalt mit dem Gegner Kontakt aufnimmt, ist daneben auch eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz möglich. In der Regel fallen hier die sogenannte Geschäftsgebühr und ggf. die Einigungsgebühr an.
Honorar für die Vertretung vor Gericht
Das Honorar des Anwalts für die Vertretung vor Gericht kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet oder ausgehandelt werden. Das vereinbarte Honorar darf hier allerdings nicht geringer sein als die gesetzlich vorgesehene Anwaltsvergütung.
Gerade bei langwierigen Rechtsstreitigkeiten oder Beratungsverhältnissen ist es sinnvoll, mit dem Anwalt Zwischenabrechnungen zu vereinbaren. So behalten Sie den Überblick über die Kosten.