Auch der Mandant kann dazu beitragen, dass sein erster Besuch beim Anwalt möglichst effektiv ist, indem er sein Anliegen, in welchem er Rechtsrat sucht, umfassend vorbereitet. Er sollte sämtliche Unterlagen, die die streitige Angelegenheit betreffen, mitbringen, zum Beispiel Verträge, Dokumente und Schriftwechsel mit dem Gegner. Das Zusammenstellen der Unterlagen ist ein günstiger Zeitpunkt, das gesamte Geschehen noch einmal zu rekapitulieren und sich ein paar Notizen zu machen, damit nicht etwa wichtige Details oder Begebenheiten vergessen werden, von denen der Anwalt wissen muss. Hilfreich ist es, Eckpunkte chronologisch aufzulisten, etwa, wann das Problem aufgetreten ist, was der Mandant selbst unternommen hat, wie sich die anderen Beteiligten verhalten haben, wann welche Gespräche oder Telefonate geführt wurden. Dadurch fällt es auch leichter, im Gespräch mit dem Anwalt nicht abzuschweifen, sondern die Streitigkeit ganz konkret zu beschreiben. Unbedingt sollte der Mandant auch die genauen Daten der Ereignisse, soweit er sich erinnern kann, aufschreiben, damit nicht eventuell laufende Fristen übersehen werden, die es einzuhalten gilt.
Der Mandant sollte sich auch überlegen, ob er Zeugen benennen kann, die seine Darstellung bestätigen können. Insbesondere dann, wenn es um ein gerichtliches Verfahren geht, ist es wichtig, alle erheblichen Tatschen dem Anwalt möglichst frühzeitig zur Kenntnis zu bringen. Zum einen, damit der Anwalt schon im ersten Schriftsatz die Interessen seines Mandanten überzeugend und schlüssig darlegen kann und nicht von Begebenheiten, die der Gegenanwalt vorbringt, überrascht wird. Zum anderen werden bereits während des Verfahrens vor Gericht Fristen gesetzt, innerhalb derer zum Beispiel bestimmte Beweismittel benannt werden müssen, die ansonsten als verspätet gelten und nicht mehr berücksichtigt werden. Vor allem aber ist zu beachten, dass in der zweiten Instanz –in der Berufung- in der Regel – keine neuen Tatsachen mehr vorgetragen werden können. Fällt dem Mandant also ein wichtiges Dokument oder Begebenheit, für die es Zeugen gibt, erst ein, nachdem er in der ersten Instanz unterlegen ist, hilft ihm der neue Beweis nicht mehr weiter.
Weiterhin sollte der Mandant sich genau nach den Kosten und dem Honorar erkundigen, um die Lage einschätzen zu können.
Tipp: Soweit eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde, sollte bereits
zum ersten Beratungstermin die Rechtsschutzpolice mitgebracht werden. Der Anwalt kann seinem Mandanten dann zeigen, inwieweit Kosten durch die Rechtsschutzversicherung übernommen werden und ob es eventuell bestimmte Bedingungen oder Ausnahmen gibt. So kann der Anwalt dem Mandanten ein besseres Bild über die voraussichtlichen Kosten vermitteln.