Fragen und Antworten zum Besuch beim Anwalt

Unterstützung bei den Kosten

Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen die Freiheit, einen Anwalt zu beauftragen, ohne die Kosten selbst tragen zu müssen. Es gibt verschiedene Arten von Rechtsschutzversicherungen. Die einen beziehen sich nur auf die einzelnen Bereiche (z.B. Arbeits- oder Verkehrs-Rechtsschutz). Die anderen decken alle Rechtsbereiche ab, sind aber auch deutlich teurer.

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist eine sogenannte Deckungszusage. Damit erklärt die Versicherung, dass sie die Kosten des Rechtsstreits übernimmt. Dies sollten Sie klären, bevor Sie einen Anwalt beauftragen. Das kann auch Ihr Anwalt für Sie übernehmen. Bringen Sie dafür unbedingt Ihre Versicherungspolice, insbesondere den Text der ARB (der „Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung“) Ihrer Versicherung mit.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Wenn Sie sich die anwaltliche Beratung finanziell nicht leisten können, müssen Sie nicht auf die Durchsetzung Ihrer Rechte verzichten. Dafür sorgen die Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Bei „Bedürftigkeit“ können Sie diese Hilfe für außergerichtliche Beratung (Beratungshilfe) und gerichtliche Verfahren (Prozesskostenhilfe) beim Gericht beantragen. Ab wann jemand als „bedürftig“ gilt, regelt das Gesetz. Außerdem muss Ihr Anliegen Aussicht auf Erfolgt haben. Beides wird vom Gericht überprüft.

Wenn Ihre finanzielle Situation es erlaubt, müssen Sie die Hilfen in Raten zurückzahlen. Ansonsten werden Sie ganz davon entlastet. Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt beraten, ob für Sie eine solche Hilfe in Frage kommt.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein durch Prozesskostenhilfe finanziertes Verfahren verlieren, werden Ihnen zwar die Kosten für das Gericht und Ihren eigenen Anwalt erstattet, aber Sie müssen die Anwaltskosten der Gegenseite tragen.