Mit guter Vorbereitung können Sie mithelfen, die Beratung beim Anwalt zum Erfolg zu führen.
Gesprächstermin vereinbaren
Rufen Sie bei der Kanzlei Ihres Vertrauens oder die eines Fachanwaltes an. Schildern Sie, um was es geht. So können der Anwalt bzw. seine Mitarbeiter Ihnen sagen, ob Sie bei der Kanzlei richtig sind. Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin und hinterlassen Sie eine Rückrufnummer.
Nicht zu lange zögern
Gerade bei Auseinandersetzungen mit Behörden oder Arbeitgebern, aber auch bei Gerichtsverfahren sind sonst möglicherweise die Fristen für eine Reaktion abgelaufen – dann wird es für Ihren Anwalt schwerer, etwas für Sie zu tun.
Fakten sammeln
Notieren Sie sich in Stichpunkten, um was es bei Ihrem Anliegen geht. so ist sicher, dass Sie im Gespräch mit dem Anwalt nichts vergessen: Was ist passiert und wann? Wie kam es dazu? Wer ist beteiligt? Seien Sie ehrlich zu Ihrem Anwalt, er muss die ungeschönten Fakten kennen.
Dokumente zusammenstellen
Sammeln Sie alle Dokumente, die ihr Anliegen betreffen, z.B. Briefe, Verträge oder Gesprächsnotizen. Schreiben Sie auf, wann Sie diese erhalten oder abgeschickt haben. Nehmen Sie auch die Briefumschläge mit, denn das Datum des Poststempels kann wichtig sein. Bringen Sie lieber zu viele als zu wenig Dokumente zum Beratungsgespräch mit – der Anwalt kann dann entscheiden, welche davon wichtig sind.
Zeugen auflisten
Kann jemand bezeugen, was passiert ist? Dies können Passanten bei einem Autounfall sein, aber auch Personen, die bei einem Gespräch mit Ihrem potenziellen Gegner dabei waren. Stellen Sie für den Anwalt eine Liste mit deren Adressen zusammen.
Ziel festlegen
Der Anwalt wird mit Ihnen darüber sprechen, was Sie erreichen wollen. Machen Sie sich bereits vor der Beratung Gedanken: Geht es Ihnen darum, möglichst schnell zu einer Einigung zu kommen? Oder darum, Ihren Gegner vor Gericht zu bringen?
Persönliche Daten mitnehmen
Ihr Anwalt benötigt Ihre Telefonnummer, Ihre Adresse und Ihre Kontonummer. Außerdem sollten Sie, soweit vorhanden, auch die Adresse Ihres „Gegners“ vorliegen haben.
Daten der Rechtsschutzversicherung mitnehmen
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, sollten Sie Ihre Mitgliedsnummer und den Namen Ihrer Versicherung sowie, falls vorhanden, die Allgemeinen Bedingungen Ihrer Versicherung (ARB) parat haben.