Fragen und Antworten zum Besuch beim Anwalt

Die Kernqualitäten der Rechtsanwältin, des Rechtsanwalts

Jeder kennt den Rechtsanwalt, viele kennen ihren Rechtsanwalt. Rechtsanwälte sind Teil unserer Gesellschaft, sie sind eine der Stützen unseres demokratischen Rechtssystems.

Die Art und Weise, in der Rechtsanwälte ihrem Beruf nachgehen, ist dabei höchst unterschiedlich. Neben dem um die Ecke praktizierenden Anwalt prägen insbesondere im Wirtschaftsleben die sehr großen Anwaltsfirmen mit vielfach internationalem Bezug und hochspezialisierten Anwälten das Bild. Dazwischen gibt es mittelständische Sozietäten und einzelne Nischenanwälte mit hoher Spezialisierung.

So vielfältig aber auch die Tätigkeitsfelder von Rechtsanwälten sein mögen, ihnen allen sind bestimmte Qualitätsmerkmale gemeinsam, die sie von anderen Berufsgruppen abheben. Und gerade diese Merkmale machen den Anwalt zum geeignetsten Berater in allen Rechtsangelegenheiten. 

  • Unabhängigkeit

Der Rechtsanwalt unterliegt keinerlei Weisungen irgendeines Dritten, seien es staatliche Institutionen, Verbände oder private Personen. Lediglich Weisungen seines Mandanten hat er im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung zu beachten. Jeder sonstige Versuch irgendeiner Einflussnahme ist mit dem Wesen des Anwaltsberufs und dem Grundsatz der freien Advokatur schlechthin unvereinbar. 

  • Verschwiegenheit

Rechtsanwälte sind verpflichtet, über alles, was sie im Zusammenhang mit einem Mandat von ihrem Mandanten erfahren, Schweigen zu wahren. Das Gesetz garantiert ihnen, dass sie sich auch vor Gerichten und anderen staatlichen Institutionen ohne Einschränkung auf ihre Schweigepflicht berufen dürfen. Das dadurch gesicherte Vertrauensverhältnis ermöglicht es Mandanten, jedes Problem ohne Einschränkung mit dem Anwalt zu erörtern. 

  • Loyalität

Oberste Richtschnur der Tätigkeit des Rechtsanwalts ist das sich aus dem Mandat ergebende Interesse des Mandanten. Der Rechtsanwalt hat alles zu unternehmen, was dem Interesse des Mandanten dient. In diesem Sinne ist er Dienstleister. Bei Konflikten hat er seinen Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten. Der Mandant hat damit die Garantie, dass der von ihm beauftragte Anwalt im Rahmen der bestehenden Gesetze alles unternimmt, um führ ihn ein optimales Ergebnis zu erzielen. 

Es mag Berufe geben, die einzelne der aufgezählten Qualitäten des Anwaltsberufs ebenfalls verwirklichen. Es gibt jedoch keinen Beruf, der die Kombination sämtlicher Eigenschaften oder auch nur ihres überwiegenden Teils zur Grundlage seiner Tätigkeit hat. Nur der Beruf des unabhängigen Rechtsanwalts garantiert den uneingeschränkten Zugang jedes Bürgers zum Recht.