Fachanwalt Scheidungsrecht

Ihr Fachanwalt für Scheidungsrecht schafft Klarheit

Die Paragraphen und Texte im Scheidungsrecht enthalten für die meisten Betroffenen mehr Rätsel als Lösungen auf individuelle Fragen wie diese:

    • Wie kann meine Scheidung ablaufen?
    • Wie lange dauert eine Scheidung?
    • Welcher bürokratische Aufwand kommt auf mich zu?
    • Wir wollen uns einvernehmlich scheiden lassen. Wie können wir das einfach und kostengünstig regeln?
    • Dieses Fachchinesisch im Scheidungsrecht verstehe ich nicht. Welcher Anwalt übersetzt mir das in verständliches Alltagsdeutsch?
    • Unsere Scheidung ist ein schwieriger Streitfall. Inwiefern bringt mein Anwalt die nötige Erfahrung, fachliche und soziale Kompetenz mit, um mich individuell zu beraten und vor Gericht zu vertreten?

    Fachanwalt Alexander Schneider liefert außerdem Antworten auf Fragen zu Unterhalt und Sorgerecht:

    • Wie lange muss ich Unterhalt zahlen?
    • Wie setze ich angemessene Unterhaltszahlungen für die Kinder durch?
    • Wer hat das Sorgerecht?
    • Was muss ich im Trennungsjahr beachten?

    Und er löst knifflige Fälle, wenn sich schweizerisch-deutsche Paare scheiden lassen wollen:

    • Ich habe die schweizerische Staatsbürgerschaft. Welche Besonderheiten muss ich beachten, wenn ich mich von meinem deutschen Ehegatten scheiden lasse?
    • Kann ich meine Pensionskasse in der Schweiz nach dem BVG teilen lassen?
    • Habe ich Anspruch auf die AHV/IV meines Mannes in der Schweiz?
    • ... und viele weitere Fragen

     

    Holen Sie sich Klarheit und maßgeschneiderte Antworten:

     

    Kontakt zum Anwalt für Scheidungsrecht

     

    Das macht Ihren Anwalt für Scheidungsrecht aus

    Spezialisiert seit über 28 Jahren

    Rechtsanwalt Alexander Schneider begleitet seit 1995 seine Mandantinnen und Mandanten durch ihre Scheidungsverfahren. Gerade in schweren Streitfällen bewährte er sich in komplexen Unterhalts- und Sorgerechtsfragen.

    Bei einvernehmlichen Scheidungen achtet er darauf, dass sie effizient und kostengünstig verlaufen. Auf Wunsch steht er mit seiner Zusatzqualifikation als Mediator zur Verfügung.

     

    Verständlichkeit

    Ihr Anwalt für Scheidungsrecht legt besonderen Wert darauf, Gesetzestexte und Fachbegriffe in verständlicher Alltagssprache mit Ihnen zu besprechen. Und sollte dennoch etwas unklar sein: Nachfragen ausdrücklich erwünscht!

     

    Vertraulichkeit und Diskretion

    Für den Scheidungsprozess bedarf es privater Informationen, die Sie in persönlichen Gesprächen oder in Online-Formularen an Ihren Anwalt weitergeben. Diese unterliegen der Geheimhaltung. Online-Formulare erfüllen höchste Standards und die Vorgaben laut Datenschutzgesetz, Ihre Dateneingaben werden verschlüsselt.

     

    Grenzüberschreitend

    Sie haben nicht die deutsche Staatsbürgerschaft und wollen sich von Ihrem deutschen Partner scheiden lassen - oder umgekehrt? Rechtsanwalt Schneider beherrscht insbesondere das Scheidungsrecht in der Schweiz. In der Kanzlei sprechen wir abgesehen von Deutsch auch Englisch, Französisch und Italienisch.

     

    Transparente Kosten

    Vor allem strittige Scheidungen können kostenintensiv sein. Um Sie vor bösen Überraschungen zu bewahren, erhalten Sie eine transparente Kalkulation. Nutzen Sie gleich zu Beginn die Online-Kostenrechner für Scheidung und Unterhalt auf dieser Website, und verschaffen Sie sich so den Überblick.

    Unterhaltsberechnung

    Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Elternunterhalt oder nachehelichen Unterhalt online berechnen

    Für nur 139.- EUR

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    Kostenloser Scheidungsrechner

    Berechnen Sie online kostenlos die
    Kosten für eine Scheidung
     

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    Das sagt ein Klient über seinen Anwalt für Scheidungsrecht:

    Rechtsgebiet: Allgemeine Rechtsberatung

    "Herr Schneider hat es durch seine souveräne und ausgesprochen kompetente anwaltliche Unterstützung geschafft, ein Scheidungsverfahren vor dem OLG zu einem guten Abschluss zu führen, an dem sich Anwälte und Anwältinnen der Vorinstanz die Zähne ausgebissen hatten."

    H.F.

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