Ihr
Einkommen
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Monats-Nettoeinkommen:
Tragen Sie hier bitte ein, was Sie bzw. ihr Ehepartner netto (also
nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern) durchschnittlich monatlich
verdienen.
Eingerechnet werden müssen auch etwaige Einmalzahlungen, wie
beispielsweise Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
Zum Einkommen gehören alle Arten von Einnahmen, die dem Lebensunterhalt
zu dienen geeignet sind, als neben Lohn und Gehalt, Miet- und Pachteinnahmen,auch
Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb.
Es ist das Nettoeinkommen maßgebend. Vom Bruttoeinkommen sind
daher abzuziehen:
- die gesetzlichen Steuern
- Sozialversicherungsabgaben
- angemessene Leistungen zur Altersversorgung
- Beiträge zur Krankenversicherung
Das Einkommen ist auf den Monat bezogen anzugeben.
Sind Sie bzw. ihr Ehepartner selbständig, so dividieren Sie
den Jahresgewinn nach Steuern und Sozialabgaben bitte durch 12.
Kapital-
oder Wertpapiervermögen und Kapitalforderungen ![[Hilfe]](/fileadmin/images/hilfe.gif)
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Zum Vermögen gehören insbesondere:
- das Grundvermögen, nämlich Grundstücke, Erbbaurechte, Eigentumswohnungen,
land- und fortstwirtschaftliches Vermögen
- das Betriebsvermögen einschl. der immateriellen Wirtschaftsgüter
- privates Kapitalvermögen und Kapitalforderungen (Bargeld, Spareinlagen, Wertpapiere etc.)
- Nutzungsrechte, Urheberrecht und Patente
- Kunstgegenstände, Edelmetalle, Schmuck und Luxusgegenstände
Gegenstände des Hausrats - sofern es sich nicht um Antiquitäten handelt -
bleiben außer Betracht. Die Vermögensgegenstande sind mit Ihrem ungefähren
Verkehrswert anzusetzen.