Detailansicht 'Hinweise rund um die Ehescheidung'

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Steuern und Trennung


Auswirkungen auf Steuer/Steuerklasse

Vor der Trennung werden Verheiratete den Steuerklassen IV/ IV oder III/V zugeordnet. Nach der Trennung kommen die Eheleute in die Steuerklasse I oder II. Im Jahr der Trennung behalten sie die alte Steuerklasse bei. Im folgenden Jahr kommen sie in andere Steuerklassen.

Auswirkungen auf Einkommensteuer und gemeinsame Steuererklärung

In der Ehe können Frau und Mann gemeinsam ihre Einkommensteuererklärung einreichen, Können es auch getrennt  tun. Dies können sie auch noch in dem Jahr, in dem sie sich getrennt haben, aber noch nicht geschieden sind. Im Jahr nach der Trennung ist die gemeinsame Veranlagung nicht mehr möglich.

Beachte: Ein echter, aber gescheiterter Versöhnungsversuch unterbricht das (steuerlich dauernde) Getrenntleben. In dem Jahr der Versöhnung ist eine gemeinsame Steuererklärung wieder möglich.