Hinweise und Tipps rund um die Ehescheidung

Der gemeinsame Anwalt in der familienrechtlichen Beratung

Der gemeinsame Anwalt in der familienrechtlichen Beratung

In der anwaltlichen Praxis geschieht es nicht selten, dass scheidungswillige Eheleute gemeinsam einen Anwalt aufsuchen, um sich über die anstehende Scheidung beraten lassen.  Die Eheleute sind der Annahme des völligen Interessengleichklangs und haben auch die Absicht, die Kosten für einen zweiten Anwalt zu sparen.

Es ist schon umstritten, ob eine solche Beratung und der dahinterstehende Anwaltsvertrag wegen eines Verstoßes gegen das Verbot widerstreitender Interessen unwirksam sind.

Findet aber die Beratung dennoch statt, so darf dieser Rechtsanwalt für keinen der beiden Ehepartner mehr tätig werden, wenn die gemeinsame Beratung der Eheleute nicht zu der beabsichtigten Scheidungsfolgenvereinbarung führt und es trotz anfänglicher Übereinstimmungen während der anwaltlichen Beratung zu einem Interessenwiderstreit kommt.

Dies hat die Folge, dass beide Eheleute neue Anwälte beauftragen müssen, so dass ihnen die Kosten nicht nur für einen, sondern für drei Anwälte entstehen.

Wünschen Sie weitere Rechtsberatung online gegen Zahlung eines Pauschalhonorares online? Ich helfe Ihnen gerne!

Sobald der Betrag auf dem Konto eingegangen ist, wird Ihnen die juristische Ausführung per Email zugeschickt.

> Gehen Sie jetzt weiter zum Formular für die Online-Rechtsberatung <

Dort können Sie Ihre Adressdaten eingeben und Ihren Sachverhalt möglichst detailliert schildern.

Mit Absenden Ihrer Anfrage werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil.