Internet Scheidung: online Rechtsberatung, Kostenrechner & Scheidungsantrag

Rechtsberatung via Internet - Unterhaltsberechnung Online

Sie haben ein juristisches Problem oder eine juristische Frage? Sie möchten Ihren Unterhalt professionell berechnen lassen?

Ich biete einen viel beachteten und erfolgreich genutzten Online-Service für Rechtsberatungen und Unterhaltsberechnungen.

Ich stehe Ihnen mit juristischen Ratschlägen und Analysen hilfreich zur Seite, auf die Sie sich bei Ihrer weiteren Entscheidungsfindung stützen können. Die Unterhaltsberechnung erfolgt mit dem von den Familiengerichten überwiegend benutzen Berechnungsprogramm. Sie hat "Hand und Fuß".

Relevante Unterlagen (Verträge, Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide etc.) können per Fax (0761 38 99 56 6) oder per EMail zugesandt werden.

Für € 69,- erhalten Sie eine per Email zugesandte juristische Einschätzung der Rechtslage sowie begründete Ratschläge für das weitere Vorgehen. Für die Berechnung des Unterhalts wird ein Honorar von € 99,- fällig.  Sie erhalten die Berechnung als Word oder Pdf-Datei.

Selbstverständlich kann die Rechtsauskunft oder die schriftliche Unterhaltsberechnung auch auf dem Postweg oder per Fax erfolgen.

Die Abrechnung kann über Ihre Rechtsschutzversicherung abgewickelt werden. Hierzu hole ich für Sie eine Deckungszusage bei der Versicherung ein. Sobald diese vorliegt, wird der Fall bearbeitet. Dies kann allerdings bis zu vier Wochen dauern.

Zahlungsweise:
Vorauskasse

Bankverbindung:
Name:  Alexander Schneider
Bank:   Deutsche Bank Freiburg
BLZ:     680 700 30
Konto:  032638901

Sobald der Betrag auf dem Konto eingegangen ist, wird Ihnen die juristische Ausführung per Email zugeschickt.

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Dort können Sie Ihre Adressdaten eingeben und Ihren Sachverhalt möglichst detailliert schildern.

Mit Absenden Ihrer Anfrage werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil.


Unterhaltberechnung via Internet

Bei der Unterhaltsberechnung wird die neuste Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.01.2008) Berücksichtigung finden. Selbstverständlich kann auch der Unterhalt für die Vergangenheit anhand der jeweils geltenden Tabellen und Leitsätze berechnet werden.

Die Höhe jeglicher Ansprüche auf Unterhalt während der Trennungszeit oder nach der Scheidung richtet sich weitgehend nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Beteiligten. Machen Sie daher bitte genaue Angaben zu monatlichem Netto- oder dem Jahresbruttoeinkommen. Hierzu zählen auch Angaben zu Steuerklassen, Freibeträgen und Anzahl der Kinder auf der Lohnsteuerkarte. Reichen Sie bitte auch eine Aufstellung der monatlichen Kosten (Zins, Tilgung, Altersvorsorge, Krankenversicherung, Darlehensraten etc.) herein. Ich werde und kann dann entscheiden, ob diese nach der Rechtsprechung unterhaltsrechtliche Relevanz haben oder aber nicht. Beachten Sie: Nicht jede Ausgabe kann unterhaltsrechtliche Berücksichtigung finden.

Von Bedeutung ist ferner, ob der Unterhaltszahlende oder Berechtigte im Eigenheim oder in einer Eigentumswohnung wohnt. Hier wäre es auch sinnvoll, wenn die ungefähre Größe der Wohnfläche angegeben wird.

Das Datum der Heirat oder einer eventuellen Scheidung sind ebenfalls anzugeben, da dies aufgrund der Unterhaltsreform ab dem 01.01.2008 von Bedeutung sein kann.

Das zu benutzende Formular fragt Sie auch nach dem Alter und Einkommen der Kinder bzw. danach, wer das Kindergeld bezieht.

Wichtig ist u.a. auch, ob ein Scheidungsverfahren schon bei Gericht anhängig ist.

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Sobald das vereinbarte Pauschalhonorar in Höhe von € 99,-- auf dem Konto eingegangen ist (Vorkasse!), wird Ihnen die Unterhaltsberechnung per E-Mail als WORD-Datei oder PDF-Dokument übermittelt werden.                       

Mit Absenden Ihrer Anfrage werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil.