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Geschiedener Hausmann bleibt seinen Kindern unterhaltspflichtig


 

Ein geschiedener Ehemann, der in der neuen Ehe die Rolle des Hausmannes übernommen hat, bleibt seinen Kindern aus erster Ehe weiter unterhaltspflichtig. Er muss den Unterhalt in diesem Fall aus dem Einkommen seiner neuen Ehefrau und evt. aus Nebentätigkeiten bestreiten (OLG Koblenz vom 27.06.2005, Az.: 9 UF 51/05)