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Was ist Mediation?


Der Begriff „Mediation“ hat seinen Ursprung im Spätlateinischen, wo Mediation friedensstiftende, versöhnende Vermittlung bedeutet. In der Rechtspflege wird der Begriff der „Mediation“ für die Erarbeitung einer Konfliktlösung unter den Betroffenen verwendet.


Mediation ist ein außergerichtliches, nicht öffentliches Verfahren konstruktiver Konfliktregelung, bei dem die Parteien eines Konflikts mit der Unterstützung eines Dritten, des Mediators, einvernehmliche Regelungen suchen, die ihren Bedürfnissen und Interessen gerecht werden.

Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass die Konfliktparteien fähig sind, die für sie akzeptable Lösung gemeinsam zu finden. Das setzt natürlich voraus, dass die Beteiligten wieder in ein Gespräch kommen, das konstruktiv ist, so dass alle Meinungen und Sichtweisen gehört und besprochen werden.

Bei der Mediation geht es um Einsicht – nicht um Rechthaberei. Es gibt keine Verlierer. Beide Parteien können bei einem konstruktiven Gespräch nur gewinnen.

Ziel der Mediation ist es, Lösungen zum allseitigen Nutzen zu erarbeiten, die von allen Beteiligten getragen werden und dadurch zu einer zukunftsorientierten und damit langfristigen Befriedung des Konflikts führen.

Dieses Ziel wird dadurch erreicht, dass die Konfliktparteien im Verlauf des Verfahrens unter Anleitung des Mediators miteinander kommunizieren, selbständig und eigenverantwortlich mit ihrem Konflikt umgehen, um letztlich nach geeigneten Lösungen zu suchen und diese umzusetzen.

Die Mediation will damit die Betroffenen auch in schwierigen Lebenssituationen zu eigenen Entscheidungen befähigen. Das Mediationsverfahren ist dabei immer ergebnisorientiert. Die Ergebnisse eines Mediationsverfahrens sind grundsätzlich weder richtig oder falsch, sondern dann gut, wenn eine für beide Parteien selbstbestimmtes, interessengerechtes und zukunftgerichtetes Ergebnis erzielt wird, das von diesen gemeinschaftlich erarbeitet wurde und damit von ihnen auch getragen werden kann.