Fragen und Antworten zum Besuch beim Anwalt

Das erste Gespräch mit Ihrem Anwalt

Im ersten Gespräch mit Ihrem Anwalt besprechen Sie die Eckpunkte für das weitere Vorgehen: Sie schildern dem Anwalt Ihr Anliegen und er berät Sie über mögliche Lösungswege und über die Kosten.

1. Sie schildern Ihr Anliegen

Um die beste Lösung zu finden, muss sich der Anwalt ein Bild Ihrer Lage machen. Er wird Sie deshalb bitten, Ihr Problem ungeschönt und vollständig zu schildern, Unterlagen vorzulegen und Zeugen zu benennen. je besser Sie vorbereitet sind, desto schneller kann der Anwalt Ihre Lage einschätzen.

Reden Sie immer offen mit Ihrem Anwalt. Nur wenn er alles weiß, kann er Sie richtig beraten.. Sie können sich ihm anvertrauen – denn Anwälte sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet..

2. Ihr Anwalt nennt Ihnen möglich Lösungswege

Erklären Sie Ihrem Anwalt, was Sie mit seiner Hilfe erreichen wollen. Er sagt Ihnen, welche Schritte dafür notwendig sind. Dies kann beispielsweise der Entwurf eines Briefes sein oder auch das Einreichen einer Klage. Bei komplexen Problemen mit vielen Beteiligten wird der Anwalt nicht sofort einen Lösungsweg nennen, da er zunächst sorgfältig prüfen muss, wie Sie am besten vorgehen sollten.

3. Ihr Anwalt berät Sie über mögliche Kosten

Selbstverständlich sollten Sie wissen, wie viel die Beratung durch den Anwalt kostet. Hiervon ist oft auch die Entscheidung abhängig, welche Schritte für Sie sinnvoll sind. Das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens spricht beispielsweise in vielen Fällen dafür, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Ihr Anwalt berät Sie gern dazu. Er kann Ihnen auch sagen, ob Sie eventuell Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben, z.B. in Form der so genannten Prozesskostenhilfe. Es ist übrigens üblich, dass der Anwalt Sie um einen Vorschuss auf seine Gebühren bittet.

Im ersten Gespräch sollten Sie immer auch über Kosten reden. Sprechen Sie Ihren Anwalt ruhig direkt am Anfang darauf an. Sie können sich auch eine Schätzung der Gesamtkosten geben lassen. Ein guter Anwalt wird von sich aus die Gebührenfrage ansprechen.

4. Sie entscheiden über den Auftrag

Wenn Sie mit Ihrem Anwalt über das erste Gespräch hinaus weiter zusammenarbeiten wollen und sich mit ihm über die nächsten Schritte und die Kostenfrage geeinigt haben, erteilen Sie dem Anwalt ein Mandat, d.h. Sie beauftragen ihn. Damit er für Sie tätig werden kann, wird er Sie bitten, ein Vollmachtsformular zu unterschreiben. Mit dar Vollmacht ist er berechtigt, Sie zu vertreten, also beispielsweise Briefe in Ihrem Namen zu schreiben.

Hat der Anwalt von Ihnen ein Mandat erhalten, muss er sämtliche Aufträge anderer ablehnen, die im Konflikt mit Ihrem Fall stehen könnten. Auf die Loyalität Ihres Anwaltes können Sie sich also verlassen.